Dienstag, 4. November 2008

Der Holzklotz-Mord - Eine Chronik

Der Holzklotz-Mord - Eine Chronik

Der Mordprozess um den tödlichen Holzklotz-Wurf von einer Autobahnbrücke bei Oldenburg hat am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg begonnen. Angeklagt ist der 30-jährige Nikolai H. Hier eine Chronik des Falls:

23. März 2008: Gegen 20 Uhr wird ein sechs Kilo schwerer Holzklotz von einer Brücke im Norden der niedersächsischen Stadt Oldenburg auf die A29 geworfen. Er durchschlägt die Windschutzscheibe eines BMW und verletzt die 33 Jahre alte Olga K. auf dem Beifahrersitz tödlich. Alexander K. kann das Auto auf dem Seitenstreifen anhalten, aber seiner Frau nicht mehr helfen. Zeugen des Anschlags werden auch die siebenjährige Tochter und der neunjährige Sohn der Familie aus Telgte in Westfalen.

24. März: Die Polizei richtet die Sonderkommission „Brücke“ ein und ermittelt wegen Mordes.

25. März: Autofahrer wollen kurz vor dem Verbrechen eine Personengruppe auf der Brücke gesehen haben. Die Belohnung wird auf 6000 Euro verdoppelt. Die Polizei vernimmt Zeugen, die bei Osterfeuern in der Nähe des Tatorts waren.

27. März: Das Opfer wird im westfälischen Telgte beigesetzt

1. April: Die Polizei sucht mit Fahndungsplakaten nach einer Gruppe von vier bis fünf Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich vor der Tat auf der Brücke aufgehalten haben sollen

2. April: Die Bevölkerung wird in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ um Mithilfe gebeten. Mehr als 200 Hinweise gehen ein.

3. April: Die Polizei schließt einen Massen-Gentest nicht aus

5. April: Der 30-jährige drogensüchtige und arbeitslose Nikolai H. aus Rastede (Kreis Ammerland) meldet sich als Zeuge. Er sei mit dem Fahrrad auf dem Weg zu einem Dealer gewesen, habe den Holzklotz auf dem Radweg liegen sehen und ihn an die Seite gestellt. Deshalb seien seine Fingerabdrücke darauf. Diese waren bei der Polizei registriert, weil er vorbestraft ist.

11. April: Die Generalstaatsanwaltschaft kritisiert die Pressearbeit der Polizei. Sie sei überzogen und „schädlich für einen Ermittlungserfolg“.

20. Mai: Gegen Nikolai H. wird Haftbefehl erlassen; er lautet auf heimtückischen Mord und vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Nikolai H. hat die Tat gestanden.

9. Juni: Nikolai H. widerruft sein Geständnis. Seine Anwälte machen geltend, dass er bei der Vernehmung unter Entzugserscheinungen gelitten habe.

16. Juli: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

4. November: Der Prozess beginnt vor dem Landgericht Oldenburg
Quelle. focus

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